Beitragsordnung

Beitragsordnung
gem. Ziffer 5 Satz 2 der Satzung
(beschlossen von der Mitgliederversammlung am 24.Juni 2019)

1.
Mitgliedsbeiträge sind unaufgefordert im Voraus für jeden Monat zu jedem ersten Monatstag fällig. Sie sind unbar auf ein vom Verein zu nennendes Konto zu zahlen. Der Vorstand kann andere Zahlungsmethoden, insbesondere Lastschriftverfahren mit dem Mitglied vereinbaren. Eine jährliche Vorauszahlung wird empfohlen.

2.
Bei nachgewiesener wirtschaftlicher Notlage kann der Vorstand einem Mitglied nach eigenem Ermessen für die Dauer der Notlage Beiträge stunden sowie teilweise oder in besonderen Härtefällen vollständig erlassen. Den Revisoren ist dies unverzüglich zu berichten.

3.
Die Höhe der regelmäßigen Beiträge beträgt:

Ordentliche Mitglieder: EUR 05,00 pro Monat
Außerordentliche Mitglieder.: EUR 00,00 pro Monat
Fördermitglieder: mindestens EUR 01,00 im übrigen nach eigenem Ermessen Juristische Personen: EUR 10,00 pro Monat

4.
Während des Rumpfgeschäftsjahres ab Gründung des Vereins sind Gründungsmitglieder von der Beitragspflicht befreit. Sind Gründungsmitglieder in mehreren Mitgliedsvereinen der VAM Mitglied, so sind sie nur in dem Verein beitragspflichtig, in
dessen Bereich ihr Wohnsitz liegt, hilfsweise dem
nächstgelegenen Verein.

5.
Der Vorstand kann für jeden Monat des Rumpfgeschäftsjahres die Beitragspflicht für alle Mitglieder insgesamt aussetzen, wenn
die andauernde Aufbauphase des Vereines dies rechtfertigt.

6.
Die Bestimmungen der Satzung bleiben unberührt.

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