Hier findet Ihr aktuelle Informationen zu den Details der außerordentlichen Wirtschaftshilfe November in der gemeinsamen Pressemitteilung vom Bundesministerium der Finanzen & Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Autor: Markus Müller
Verlängert bis 30.11.2020
Fördergegenstand Stipendium für Konzept- und Projektentwicklung in 2020 Stipendienhöhe 2.000 Euro für 2 Monate Antragsfrist 30.November 2020, 16 Uhr Antragstellung Online-Formular
Wer kann eine Förderung beantragen?
Stipendien können freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler erhalten, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Die freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler sollen in einem der Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur oder einer vergleichbaren Sparte tätig sein. Die künstlerische Tätigkeit muss haupterwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden.
Was wird gefördert?
Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ansätze und Formate. So können beispielsweise Recherche- und Konzeptarbeiten oder Ideen der künstlerischen Reflexion der Krise ebenso Gegenstand des Stipendiums sein wie das Ausloten digitaler Interaktionstechniken, die Erprobung von Veranstaltungsformaten im virtuellen Raum oder die Restrukturierung von Arbeitsprozessen.
Wie stellt man einen Antrag?
Denkzeit-Stipendien können ab dem 23. April 2020 bei der Kulturstiftung beantragt werden. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular, das vollständig ausgefüllt werden muss. Zudem müssen am Ende des Online-Formulares unter ANHÄNGE folgende Anlagen als PDF-Datei hochgeladen werden:
- eine Skizzierung des Arbeitsvorhabens inkl. des dafür notwendigen Zeitraums (max. 1 Seite),
- eine Ausweiskopie (Vor- und Rückseite),
- die künstlerische Vita,
- sowie die Kontodaten des Antragstellers.
Die eigene Corona-bedingte Notlage ist in der Vita darzustellen.
HIER GEHT ES ZUM ANTRAGS-FORMULAR
(Bitte beachten: Aufgrund eines täglichen Neustarts des Servers ist das Formular zwischen 3.00-3.10 Uhr nicht verfügbar).
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Entscheidung über einen Antrag obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung. Im Falle einer Bewilligung, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid zzgl. einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung sowie einer Zahlungsaufforderung. Beide Dokumente sind der Kulturstiftung ausgefüllt zurückzusenden. Sobald sie vorliegen, werden die Stipendien als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Dauer von zwei Monaten gewährt und sind mit insgesamt maximal 2.000 Euro dotiert. Einen Monat nach Abschluss des Vorhabens ist durch den Zuwendungsempfänger ein Sachbericht (1-2 Seiten) als Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung einzureichen.
Ist das Stipendium mit anderen Fördermaßnahmen vereinbar?
Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den Förderzeitraum von der Kulturstiftung oder anderen Institutionen keine analogen Stipendienförderungen oder weitere Förderungen für denselben Zweck gewährt werden.
Zuwendungsbestimmungen „Denkzeit“
Pressemitteilung 22. April 2020: »Kreativ durch die Krise«
Ansprechpartnerin:
Sophia Littkopf
Referentin
denkzeit@kdfs.de
Tel. +49(0)351-88480-33
Die Stadt Leipzig vergibt insgesamt 50 Arbeitsstipendien für die Entwicklung von Kunst- und Kulturprojekten. In diesem Programm sind bis zu 3.000 € für einen Zeitraum von 3 Monaten möglich. Insgesamt stehen 150.000 € zur Verfügung (Link zum Antrag).
Antragsberechtigt sind freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in Leipzig haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Die künstlerische Tätigkeit muss erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Das Stipendium muss zum 01.10.2020 angetreten werden.
Anträge auf Stipendienförderung müssen bis zum 01.07.2020 (Einsendeschluss) schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars (PDF 565 KB) an die Stadt Leipzig/Kulturamt gerichtet werden. Die Entscheidung über die Gewährung einer Stipendienförderung trifft das Kulturamt der Stadt Leipzig.
Weitere Informationen gibt es in der Handreichung zur Bewerbung um ein Arbeitsstipendium(PDF 428 KB). Ansprechpartner für Fragen ist Sebastian Göschel.
Fragen können per E-Mail mit dem Betreff „Arbeitsstipendium“ an kulturfoerderung@leipzig.de gerichtet werden.
Corona-Hilfe: Programm für Solo-Selbstständige unterstützt bei Wegfall von Unternehmerlohn
Die Stadt Leipzig startet ein Sonderhilfsprogramm „Leipzig hilft Solo-Selbstständigen“, das Antragstellern einen einmaligen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro gewährt. Das Programm ergänzt damit die Soforthilfe des Bundes, welche bis zu 9.000 Euro für laufende Sach- und Betriebskosten übernimmt, jedoch nicht den Ausfall von Unternehmerlohn auffängt. Über den Vorschlag von Wirtschaftsbürgermeister Uwe Albrecht und Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke entscheidet der Stadtrat in seiner heutigen Sitzung.
„Viele Leipziger Solo-Selbstständige erleiden durch die Corona-Krise gravierende wirtschaftliche Einbrüche. Unser Zuschuss soll den Selbstständigen einen finanziellen Freiraum verschaffen, um ihr Unternehmen zu erhalten und nach der Krise wirtschaftlich weiter auf eigenen Füßen zu stehen. Ich denke da an die Friseurmeisterin, deren Geschäft behördlich untersagt ist oder den privaten Musiklehrer, der seine Schüler nicht mehr aufsuchen kann“ äußerte Uwe Albrecht, Wirtschaftsbürgermeister der Stadt Leipzig.
Dr. Skadi Jennicke, Kulturbürgermeisterin der Stadt Leipzig: „Wir wollen mit diesem Programm den Bezug von ALG II verhindern bzw. hinauszögern. Die Soloselbständigen haben ihre unternehmerische Schieflage nicht selbst verursacht, weswegen es unziemlich wäre, sie als sozial Hilfsbedürftige einzusehen. Das Zuschussprogramm zeigt die Wertschätzung der Stadt Leipzig gegenüber den vielen Künstlerinnen und Kreativen, die unsere Stadt wesentlich zu dem gemacht haben, was sie heute ist.“
Die Hilfe in Höhe von 2.000 Euro dient der Überbrückung eines persönlichen Liquiditätsengpasses für eine Laufzeit von bis zu zwei Monaten. Die Stadt stellt hierfür insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige im Haupterwerb und Einzelunternehmen ohne Angestellte, welche ihre Betriebsstätte und ihren Hauptwohnsitz in Leipzig haben. Antragsteller müssen plausibel darlegen, dass Sie einen signifikanten Umsatzrückgang in 2020 (mindestens 20 Prozent) verglichen mit dem Vorjahresdurchschnitt erwarten, den sie, trotz eigener Gegenmaßnahmen und Zuschüssen für Betriebsausgaben von Bund und Land, nicht auffangen können. Im Folgejahr wird geprüft, ob sich der Umsatzeinbruch bestätigt hat. Die Antragsteller müssen sich entscheiden; eine doppelte Förderung durch „Leipzig hilft Solo-Selbstständigen“ und Arbeitslosengeld I oder II ist nicht möglich.
In Leipzig gibt es ca. 11.600 Unternehmen ohne Beschäftigte, die nicht im Unternehmensregister erfasst sind.
Um eine kurzfristige Bearbeitung zu ermöglichen, erfolgen Antragstellung und Abrechnung digital (www.leipzig.de/Leipzig-hilft-Solo-Selbstständigen). Die Voraussetzungen dafür werden derzeit mit Hochdruck geschaffen, was noch ca. zwei Wochen in Anspruch nehmen wird. Über die Freischaltung wird umgehend informiert. +++
Ansprechpartner für die Medien: Robert Staacke, Persönlicher Referent des Bürgermeisters für Wirtschaft, Arbeit und Digitales, Tel.: 0341 – 123 5611; E-Mail: robert.staacke@leipzig.de
Ansprechpartner für Unternehmen: Hotline der Wirtschaftsförderung, Tel.: 0341 – 123 5885, E- Mail: wirtschaft@leipzig.de
326-WiFö-Vo-CoronaHilfeSoloSelbstständige.pdf (PDF | 195 KB)
Informationen zur aktuellen Gesundheitskrise
Die Auswirkungen der aktuellen Gesundheitskrise sind bisher noch nicht abzuschätzen. Veranstaltungsabsagen betreffen viele in der Freien Szene, Veranstalter- und Künstler:innen gleichermaßen. Hier stellen wir eine Linksammlung zur Information für Betroffene zur Verfügung.
Handeln
Die Politik braucht unser Feedback über die derzeitigen Corona-Soforthilfe-Pakete. Wir sind die eigentlichen Experten für unsere Arbeitswirklichkeit. Hier findet Ihr Eure Abgeordneten im sächsischen Landtag und im Bundestag.
Schreibt Ihnen Eure Sorgen und Verbesserungsvorschläge, die Ihr Euch für die Hilfen wünscht!
Wir haben ein Gesicht – Freiberufliche Musiker in der Corona Krise – Fotoaktion der Bundes VAM
Petition Hilfen für Freiberufler*innen und Künstler*innen während des „Corona-Shutdowns“ von David Erler.
Nothilfefonds der Deutschen Orchesterstiftung
Hier ist es möglich Hilfe zu beantragen. Antrag als pdf-Datei herunter laden, ausfüllen und an info@orchesterstiftung.de schicken.
Finanzielle Nothilfe im Rahmen der Corona-Krise auf den Seiten der GVL. Antragsformular als pdf-Datei, dieses Ausfüllen und mitsamt Nachweisen und der Einwilligungserklärung in Bezug auf die Datenverarbeitung bei Zuwendungsanträgen an coronahilfe@gvl.de mailen.
Beteiligen Sie sich bitte an der nationalen Umfrage des Deutschen Musikrats, die auch von der DOV (Deutschen Orchestervertreung) unterstützt wird.
Umfrage des Deutschen Musikrates zu den Auswirkungen des COVID-19 Virus auf den Musikbereich
Darüberhinaus empfehlen wir die Beteiligung auch an lokalen Umfragen.
Umfrage von Kreatives Sachsen über die Auswirkungen auf die Kreativ- und Kulturbranche in Sachsen
Die Umfrage dauert nicht länger als 4 Minuten.
Datenerhebung zum Honorarausfall – Aufruf des Tonkünstlerverbands Sachsen
KunstNothilfe: Spenden für Künstler*innen bei der GLS-Bank
Umfrage von Zeit-Online „Bedroht Corona Ihre Existenz?“
Beteiligt Euch rege, denn das ist eine gute Möglichkeit für viele Menschen auch außerhalb unserer Szene Öffentlichkeit für unsere Situation herzustellen.
Wer in Quarantäne gerät, sollte sich das schnellstmöglich offiziell nach dem Infektionsschutzgesetz bestätigen lassen (falls nicht sowieso angeordnet), um staatliche Entschädigungen zu erhalten.
Entschädigungen vom Staat bei Quarantäne – Deutscher Anwaltsverein
Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie eventuelle Projektausfälle nachvollziehbar dokumentieren. Beginnen Sie eine separate private Aufstellung Ihrer tatsächlichen Einbußen und sammeln Sie soviele Belege wie möglich. Erbitten Sie von Ihren Auftraggebern/Veranstaltern auch noch nicht ausgegebene Verträge (die oft erst vor Ort verteilt werden) und außerdem (ganz wichtig!) um ein offizielles Schriftstück aus dem hervorgeht, warum, auf welcher Grundlage und von wem die Veranstaltung abgesagt wurde. Nur so lassen sich rückwirkend überhaupt Ansprüche stellen, falls es für uns eventuell mal möglich werden sollte. Die Rechtslage ist noch ungeklärt.
Wie lässt sich Nothilfe leisten? Wie können wir in der Regelförderung reagieren? Eine erste Übersicht über Initiativen, Nothilfefonds sowie Gedanken zum Umgang mit Geförderten bietet ein kollaboratives Arbeitspapier des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
Datei-Vorlagen zur persönlichen Dokumentation der Einnahmenausfälle
Informieren
Coronavirus // Infos & Unterstützungsmöglichkeiten für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Leipzig von Kreatives Leipzig e.V.
Hinweise, Wünsche und weitere Infos an coronavirus@kreatives-leipzig.de
Soforthilfe für Kunstschaffende und Solo-Selbstständige – Informationen und Links bei ver.di
Zentrale Informationsseite des Sächsischen Musikrates zur Corona-Krise
Das ist Leipzig – Portal von Kreatives Leipzig e.V. zur Vernetzung und Unterstützung der Szene in der Corona-Krise
Diese Plattform wartet nun darauf, dass wir sie alle gemeinsam mit (weiterem) Leben füllen, daher schickt uns weiterhin Hilfeaufrufe, Links, Veranstaltungen und sonstige Infos & Aktionen an kontakt@dasistleipzig.de zu, wir pflegen ein und passen die Seite dynamisch den Anforderungen an.
Solidarität in Zeiten von COVID-19 – Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender von ver.di (als pdf-Datei)
Informationen des Freistaates Sachsen
Corona-Virus in Deutschland – Aktuelles von der Bundesregierung
Gesammelte Informationen bei der Bundes V.A.M.
Corona-Virus: Leitfaden für Freischaffende de DOV
Informationen zum Coronavirus – Hinweise der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA)
Informationen der Stadt Leipzig (inkl. Telefonhotlines)
FAQs rund um Corona von ver.di
Die Deutsche Bahn lässt wegen Corona aus Kulanz auch Sparpreise und Europa Spezial Tickets voll stornieren:
Informationen der Deutschen Bahn zur Corona-Krise
Sonderseite mit Informationen zu Hilfsmassnahmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bürgertelefon Bundesministerium für Arbeit und Soziales
„Das Coronavirus-Update mit Christian Drosten“, Podcast der NDR Wissenschaftsredaktion (Leiter der Fachabteilung Virologie bei der Charité Berlin)
https://www.ndr.de/nachrichten/info/podcast4684.html
Pressemitteilungen
Soforthilfe zur Unterstützung von Kleinstunternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern in Dresden
Deutscher Musikrat appelliert an die Kirchen, Solidarität mit den Musikerinnen und Musikern zu zeigen
Offener Brief (pdf) des Deutschen Musikrates an Bischof Dr.Bätzing (Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz) und Landesbischof Prof.Dr.Bedford-Strohm (Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland)
Coronakrise: Deutscher Musikrat fordert befristetes Grundeinkommen
Corona-Pandemie: Kulturrat fordert Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler
DOV: Freischaffende Musikerinnen und Musiker brauchen kurzfristige Notfall-Unterstützung