Verlängert bis 30.11.2020
Fördergegenstand Stipendium für Konzept- und Projektentwicklung in 2020 Stipendienhöhe 2.000 Euro für 2 Monate Antragsfrist 30.November 2020, 16 Uhr Antragstellung Online-Formular
Wer kann eine Förderung beantragen?
Stipendien können freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler erhalten, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und weder an einer Hochschule immatrikuliert sind, noch sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden. Die freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler sollen in einem der Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur oder einer vergleichbaren Sparte tätig sein. Die künstlerische Tätigkeit muss haupterwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden.
Was wird gefördert?
Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ansätze und Formate. So können beispielsweise Recherche- und Konzeptarbeiten oder Ideen der künstlerischen Reflexion der Krise ebenso Gegenstand des Stipendiums sein wie das Ausloten digitaler Interaktionstechniken, die Erprobung von Veranstaltungsformaten im virtuellen Raum oder die Restrukturierung von Arbeitsprozessen.
Wie stellt man einen Antrag?
Denkzeit-Stipendien können ab dem 23. April 2020 bei der Kulturstiftung beantragt werden. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular, das vollständig ausgefüllt werden muss. Zudem müssen am Ende des Online-Formulares unter ANHÄNGE folgende Anlagen als PDF-Datei hochgeladen werden:
- eine Skizzierung des Arbeitsvorhabens inkl. des dafür notwendigen Zeitraums (max. 1 Seite),
- eine Ausweiskopie (Vor- und Rückseite),
- die künstlerische Vita,
- sowie die Kontodaten des Antragstellers.
Die eigene Corona-bedingte Notlage ist in der Vita darzustellen.
HIER GEHT ES ZUM ANTRAGS-FORMULAR
(Bitte beachten: Aufgrund eines täglichen Neustarts des Servers ist das Formular zwischen 3.00-3.10 Uhr nicht verfügbar).
Wie läuft das Verfahren ab?
Die Entscheidung über einen Antrag obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung. Im Falle einer Bewilligung, erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid zzgl. einer Rechtsbehelfsverzichtserklärung sowie einer Zahlungsaufforderung. Beide Dokumente sind der Kulturstiftung ausgefüllt zurückzusenden. Sobald sie vorliegen, werden die Stipendien als nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Dauer von zwei Monaten gewährt und sind mit insgesamt maximal 2.000 Euro dotiert. Einen Monat nach Abschluss des Vorhabens ist durch den Zuwendungsempfänger ein Sachbericht (1-2 Seiten) als Verwendungsnachweis bei der Kulturstiftung einzureichen.
Ist das Stipendium mit anderen Fördermaßnahmen vereinbar?
Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den Förderzeitraum von der Kulturstiftung oder anderen Institutionen keine analogen Stipendienförderungen oder weitere Förderungen für denselben Zweck gewährt werden.
Zuwendungsbestimmungen „Denkzeit“
Pressemitteilung 22. April 2020: »Kreativ durch die Krise«
Ansprechpartnerin:
Sophia Littkopf
Referentin
denkzeit@kdfs.de
Tel. +49(0)351-88480-33